Rechtsprechung
BGH, 05.01.1955 - 4 StR 503/54 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 7, 94
- NJW 1955, 509
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 13.11.1914 - IV 575/14
1. Sind die Restverzeichnisse, die bei einer Verwaltungsbehörde zur Kontrolle der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 23.12.1924 - I 700/24
1. Kann die zu den Gerichtsakten überreichte Abschrift einer Klageschrift als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 18.10.1918 - IV 520/18
1. Zum Erwerbe von Beamteneigenschaft. 2. Enthalten Vermerke in der Liste der …
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- BGH, 20.12.2000 - 2 StR 213/00
Nachholung des rechtlichen Gehörs; Antrag auf Wiedereinsetzung in der vorigen …
Nach einer im Revisionsrechtszug erlassenen Sachentscheidung, die das Verfahren zum Abschluß gebracht hat, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur weiteren Begründung der Revision nicht in Betracht (BGHSt 7, 94; st. Rspr.). - BGH, 19.06.1963 - 2 StR 168/63
Einordnung eines Wohlfahrtsunterstützungsantrags als öffentliche Urkunde
Eine Urkunde ist nur dann eine öffentliche im Sinne des § 348 Abs. 1 StGB, wenn sie alle Voraussetzungen, die nach § 415 ZPO an eine solche gestellt werden, erfüllt (BGHSt 7, 96 [BGH 05.01.1955 - 4 StR 503/54]; 12, 85 [BGH 17.09.1958 - 4 StR 235/58]; RGSt 71, 102).Dient sie nur dem inneren Dienstbetrieb, ist sie keine öffentliche Urkunde, selbst wenn sie zur Kontrolle, Ordnung oder Übersicht des Geschäftsbetriebes verwendet werden soll (RGSt 42, 161; 71, 46; 72, 377; BGHSt 7, 96 [BGH 05.01.1955 - 4 StR 503/54]; 12, 85, 88, 108 [BGH 30.09.1958 - 1 StR 310/58]; 17, 66) [BGH 10.11.1961 - 4 StR 70/61].
- BayObLG, 13.06.1989 - RReg. 4 St 206/88 Eine solche liegt dann vor, wenn die Urkunde nicht allein für den innerdienstlichen Verkehr, sondern für den Verkehr nach außen bestimmt ist, und die beurkundete Tatsache öffentlichen Glauben genießt, d. h. mit voller Beweiskraft für und gegen jedermann wirkt (BGHSt 7, 94 = NJW 1955, 509; BGHSt 19, 7 [9] = NJW 1963, 1988; BGHSt 26, 9 [11] = NJW 1975, 176; …
- BGH, 04.09.1956 - 5 StR 64/56
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Hierfür genügt nicht, daß die Urkunde den äußeren Erfordernissen einer öffentlichen Urkunde entspricht, öffentliche Urkunden im Sinne der in Rede stehenden Vorschrift sind nur solche Urkunden, die kraft gesetzlicher Vorschrift bestimmt sind, die Wahrheit der bezeugten Erklärung zu öffentlichem Glauben für und gegen jedermann zu beweisen (vgl BGHSt 7, 94; RGSt 52, 268 [269/270]; 59, 13 [19]). - BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55
Rechtsmittel
Jedenfalls hinsichtlich des Zustellbuches ist auch die Annahme unbedenklich, dass es zur Eintragung oder Kontrolle der Einnahmen oder Ausgaben bestimmt war (RG JW 1935, 866 Nr. 18; BGH 3 StR 368/52 vom 19. Januar 1953; BGH 4 StR 503/54 vom 5. Januar 1955).